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Sondernutzung auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.
Sie ist u. a. erforderlich für:
- das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- u. Ausstellungsständern
- das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
- der Verkauf aus Fahrzeugen (Eis, Lebensmittel u. a. )
- die Durchführung von Veranstaltungen wie z. B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u ä.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Dauer und Örtlichkeit der Sondernutzung. Es werden Nutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben, die sich nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Lünen vom 16.02.2009 in der jeweils gültigen Fassung richten.
Schriftlicher Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich
Ihre Ansprechpersonen
Raum: 103 b, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Raum: 131, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
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