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Sperrzeitregelungen Gaststättenbetriebe

Zapfanlage

 

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Für Gaststättenbetriebe, zu denen insbesondere Speise- und Schankwirtschaften, Cafe's, Eisdielen und Trinkhallen zählen, existieren gesetzlichen Sperrzeiten, in denen sie nicht geöffnet sein dürfen.

Grundsätzlich gilt, dass Gaststättenbetriebe in der Zeit von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr geschlossen sein müssen.

Besondere Regelungen gelten für den Betrieb von Biergärten und anderen Außenausschankgelegenheiten. Diese dürfen von Sonntag bis Donnerstag bis 23.00 Uhr und am Freitag, Samstag und am Vortag eines Feiertages bis 24.00 Uhr betrieben werden.

Besondere Betriebszeiten gelten ebenfalls anlässlich von wiederkehrenden Stadt- und Stadtteilfesten sowie Schützenfesten in den einzelnen Stadtteilen.

Sperrzeit

Ihre Ansprechperson

Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Infektionsschutz

Technisches Rathaus
Raum: 130, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr