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Überfahrtgenehmigungen

Ein Antrag auf Erteilung einer Überfahrtgenehmigung ist dann zu stellen, wenn eine neue oder verbreiterte Zufahrt zum Grundstück hergestellt werden soll.

Da dies eine Veränderung der öffentlichen Verkehrsflächen darstellt, muss eine Genehmigung durch den Straßenbaulastträger (Abteilung Straßenbau) erfolgen.

Die Arbeiten zur Herstellung der Überfahrt können nur durch qualifizierte, in die Handwerksrolle für den Straßen- und Tiefbau eingetragene Firmen, durchgeführt werden. Die technischen Anforderungen/Details werden Ihnen in der Genehmigung mitgeteilt.

Bitte beachten Sie die besonderen Servicezeiten:

TagUhrzeit
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr (in den ungeraden Kalenderwochen)

110,-- Euro pro Überfahrtsgenehmigung

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Lageplan 1:500 mit farbiger Markierung der beantragten Überfahrt (in 2-facher Ausfertigung)
  • Fotos, worin die Lage der Überfahrt und das nähere Umfeld deutlich sichtbar sind
  • Straßen- und Wegegesetz NRW
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Bordsteinabsenkung, Bordstein

Ihre Ansprechperson

Klaudia Stasch ist tageweise in zwei Abteilungen tätig.

Für die Abteilung Straßenbau befindet sich ihr Büro im Technischen Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen.
Ihre E-Mailadresse lautet dort: klaudia.stasch.46@luenen.de
Für die Abteilung IT befindet sich ihr Büro im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen.
Ihre E-Mailadresse lautet dort: klaudia.stasch.83@luenen.de

Technisches Rathaus
Raum: 104, 1. OG (Technisches Rathaus, Straßenbau), 512/513, 5. OG (Rathaus, IT)
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr in den ungeraden Kalenderwochen