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Umlegungsausschuss

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Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Die Realisierung der Bebauungspläne ist nicht immer auf Anhieb möglich, denn eine freiwillige Einigung der Grundstückseigentümer scheitert oft an den unterschiedlichen Interessenlagen. Oft muss die Eigentumsstruktur an Grund und Boden in diesen Bereichen durch die Bodenordnungs-verfahren „Umlegung" oder „vereinfachte Umlegung" neu gestaltet werden.

In einem Bodenordnungsverfahren werden bebaute und unbebaute Grundstücke neu geordnet, damit die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend den Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ermöglicht werden kann.

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstückstauschverfahren, das im Baugesetzbuch geregelt ist. Mit Hilfe der Umlegung können die verschiedenen Interessen der Grundstückseigentümer ausgeglichen werden.

Die Bodenordnungsverfahren werden vom Umlegungsausschuss der Stadt Lünen durchgeführt.

Der Umlegungsausschuss der Stadt Lünen ist ein selbstständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Gremium.

Die Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen des Umlegungsausschusses erfolgt durch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, die in Abteilung 4.2 „Vermessung" angesiedelt ist.

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