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Umweltgefahren/-schäden

Maßnahmen der Ordnungsbehörde zur Abwehr von Gefahren für die Umwelt. Beseitigung von bereits eingetretenen Umweltschäden sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Solche Maßnahmen werden insbesondere dann erforderlich, wenn chemische Verbindungen in Boden, Wasser oder Luft freigesetzt werden. Ursache ist in der Regel ein aktuelles Schadenereignis. Die Tätigkeit der Ordnungsbehörde beschränkt sich oft auf die unmittelbar erforderlichen Sofortmaßnahmen. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch Sonderordnungsbehörden (z. B. das Kreisumweltamt).

Telefonische bzw. formlose schriftliche Mitteilung

- Ordnungsbehördengesetz

- Umweltschutzgesetzgebung

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Technisches Rathaus
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