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Unratbeseitigung, ungenehmigte Ablage von Müll

Unrat an einem Müllbehälter
wilde Müllkippe
wilde Müllkippe
Grünablagerung

Abfälle dürfen nicht wild abgelagert, sondern müssen ausschließlich in den dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt. Grundsätzlich ist der Verursacher bzw. der Grundstückseigentümer verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ein wenig Zivilcourage genügt: Wenn Sie jemanden bei der Ablagerung von Abfällen beobachten, sprechen Sie ihn an – selbstverständlich unter Beachtung der üblichen Vorsichtsregeln. Sie können alternativ das Team Ordnungsangelegenheiten bzw. die Ordnungspartner der Stadt Lünen aber auch die nächste Polizeidienststelle benachrichtigen.

Wilde Müllkippe in Sicht? Je nachdem, wo die fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle liegen, sind für die Sammlung und Transport verschiedene Institutionen zuständig. Wilde Müllablagerungen können Sie der Stadt Lünen unter buergertelefon@luenen.de bzw. dem Bürgertelefon unter 02306.104-2020 mitteilen. Ihre Mitteilung wird direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet. Nutzen Sie außerhalb der Dienstzeiten einfach die Mängelmelder-APP der Stadt Lünent.

„Ist doch Natur...“ ... denken Viele und werfen ihre Gartenabfälle in Wald, Feld oder Flur. Besonders im Herbst, wenn viel Laub anfällt und der Garten für den Winter vorbereitet wird, ist die Versuchung groß, sich dieser zweifelhaften Lösung zu bedienen. In Siedlungsnähe türmen sich dann die unschönen Abfallhaufen aus Rasen, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt.

... oder doch nicht? Der erste Blick täuscht: Gartenabfälle sind nicht Teil der natürlichen Lebensgemeinschaft. Die Ablagerung von organischen Abfällen in der Landschaft stellt vielmehr einen Eingriff in die jeweiligen Lebensgemeinschaften dar. Pflanzen und Tiere sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Veränderungen im Standortgefüge, wie sie durch organische Abfälle verursacht werden, haben vielfältige Folgen für die Lebensgemeinschaft.

Auch das Verbrennen von Abfällen stellt grundsätzlich eine illegale Abfallbeseitigung dar und ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen sind außerhalb der Ortslagen unter bestimmten Bedingungen für pflanzlichen Abfällen möglich.

Ebenso stellt auch das Ablagern von Abfällen an Containerstandorten ist eine illegale Müllentsorgung eine Gefahr für Menschen, Tiere sowie die Umwelt dar. Die Kosten der Beseitigung werden wiederum über die Abfallgebühr auf die Allgemeinheit umgelegt. Insofern Verursacher festgestellt werden können, müssen diese mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren und einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

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Unrat, Dreck, Abfall, Müll, Sperrmüll, wilde Müllkippe
Verunreinigung, Beseitigung von

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