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Untersuchungsberechtigungsschein (ab 01.10.2023 online)

 

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Der Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für unter 18-Jährige für eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder dem im Haushalt lebenden gesetzlichen Vertreterbeantragt werden.

Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Kommen Sie ins Bürgerbüro oder vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor

 

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • ein Ausweisdokument (für Online Beantragungung mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)


Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Erhebungsbogen

aktuelle Wartezeit

  • Ausstellung erfolgt nach Online-Antrag sofort
  • Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort

 

Untersuchung Jugendschutz

Ihre Ansprechperson

Rathaus
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Donnerstag:09:00 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 bis 12:30