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Untersuchungsberechtigungsschein

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Der Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für unter 18-Jährige für eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder dem im Haushalt lebenden gesetzlichen Vertreter, nach Möglichkeit schriftlich oder per E-Mail an buergerbuero@luenen.de unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse beantragt werden. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen anschließend auf dem Postweg zugeschickt.

 

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

  • Personalausweis/Reisepass (Bei Beantragungen per E-Mail fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen Scan, eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises / Reisepasses hinzu)

Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Der elektronische Aufenthaltstitel dient dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Er ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Reisepass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist in der Regel kein Passersatz.

Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass neben dem elektronischen Aufenthaltstitel immer auch der gültige, anerkannte Reisepass oder Passersatz vorgelegt werden muss.

aktuelle Wartezeit
 

  • Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort
  • bei Beantragungen auf dem Postweg ca. innerhalb einer Woche

 

Untersuchung Jugendschutz

Ihre Ansprechperson

Rathaus
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44532 Lünen
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Dienstag:07:30 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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