Online-Services

Vaterschaftsanerkennung

zurück zur Abteilung

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht die Möglichkeit, beim Standesamt eine Erklärung zur Vaterschaft abzugeben.

Die Erklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden.

Für die Erklärung ist es notwendig, dass beide Elternteile hier vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunden der Eltern 

  • bei geschiedener Mutter: Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil

  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn dieses nicht in Lünen geboren wurde

Die Erklärung ist gebührenfrei.

Ihre Ansprechpersonen

Rathaus
Raum: 5. OG, 504
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Mittwoch:Geschlossen - Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Rathaus
Raum: 5. OG, 505
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Mittwoch:Geschlossen - Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Rathaus
Raum: 502, 5. OG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Mittwoch:Geschlossen - Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Rathaus
Raum: 503, 5. OG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr / Nachmittags geschlossen
Mittwoch:Geschlossen - Termine nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr