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Vaterschaft

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.
  • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.
  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt des Kindes.

Sind Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet, hat das Kind rechtlich erstmal keinen Vater. Das verwandtschaftliche Verhältnis zum Vater kann dann nur durch eine Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung hergestellt werden.
Die Anerkennung durch den Vater des Kindes kann beim Jugendamt oder Standesamt in einer Urkunde erfolgen. Auch bei einem Notar ist die Anerkennung (kostenpflichtig!) möglich. Die Vaterschaftsanerkennung ist nur rechtswirksam, wenn die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmt.

Die Beratung und Beurkundung durch das Jugendamt ist für Sie kostenfrei.

Ihre Ansprechpersonen

Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben A - G; Beurkundungen (alle Buchstaben)
Rathaus
Raum: 21, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben H - O
Rathaus
Raum: 22, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben P - Z; Beurkundungen (alle Buchstaben)
Rathaus
Raum: 20, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
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