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Veranstaltungen -Öffentliche Veranstaltungen-

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Öffentliche Veranstaltungen bedürfen der Erlaubnis der Ordnungsbehörde.

Die Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden werden. Diese regeln insbesondere

  • die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters
  • ggf. das Vorhalten eines Sicherheitsdienstes
  • die Absperrung des Veranstaltungsgeländes
  • Fluchtwege/Notausgänge, das Freihalten von Rettungswegen
  • das Vorhalten eines Sanitätsdienstes
  • die Bereitstellung von Toiletten

Daneben können weitere ordnungsrechtliche oder gewerberechtliche Erlaubnisse erforderlich sein, die Sie beim zuständigen Mitarbeiter erfahren.

Es genügt ein formloser Antrag.

Ihre Ansprechperson

Veranstaltungen, Sondernutzungserlaubnisse

Technisches Rathaus
Raum: 131, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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