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Sadik
Kocakoglu
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Cindy
Osika
Vergabeverfahren
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Birgit
Przygodda
Vergabeverfahren
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Vergabe/Ausschreibungen/Submissionen
Die Abteilung ist die zentrale Ausschreibungs- und Submissionsstelle für die gesamte Stadtverwaltung einschließlich der Betriebe. Seit dem 01.01.2015 führt die Submissionsstelle der Stadt Lünen auch die Vergabeverfahren der Stadt Selm in deren Auftrag durch.
Die Abteilung Vergabe & Service hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren zu achten. Weiterhin ist sie die Ansprechstelle für Bewerber/Bieter, wenn es um Nachfragen bzw. sachdienliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen geht.
Die schriftlich eingereichten Angebote und Teilnahmeanträge werden bei der Submissionsstelle gesammelt und unter Verschluss gehalten, die Eröffnungstermine werden hier durchgeführt und eine erste Prüfung der Angebote vorgenommen
Seit Anfang 2015 wird für alle Vergabeverfahren im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich die E-Vergabe im Internet genutzt, um Vergabeunterlagen elektronisch bereitzustellen. Interessierte Unternehmen sind nicht mehr darauf angewiesen, die Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle anzufordern, sondern können diese direkt über die Plattform herunterladen. Gleichzeitig besteht für Bieter die Möglichkeit, Angebote elektronisch abzugeben.
Informationen über geplante Vergabeverfahren, laufende öffentliche Ausschreibungen und vergebene Aufträge sind auf der Homepage der Stadt Lünen unter „Ausschreibungen“ zu finden. Über einen Link gelangt man zum elektronischen Vergabemarktplatz https://www.evergabe.nrw.de und erhält dort weitere Informationen zum Projekt.
Wichtige Hinweise zur elektronischen Form der Angebotsabgabe:
Bei der Einreichung von Angeboten mit fortgeschrittener elektronischer Signatur sind Signaturkarte und -gerät nicht erforderlich. Die Signatur erfolgt über ein Softwarezertifikat. Bei der Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur wird der Teilnahmeantrag/das Angebot mit Signaturgerät und Karte signiert und elektronisch abgegeben. Die qualifizierte elektronische Signatur sowie entsprechende Signaturgeräte können bei den entsprechenden Zertifizierungsdiensten beantragt werden. Weitere Informationen zu den Signaturen stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz zur Verfügung.
Bei der Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen, Interessenbestätigungen oder Angeboten in Textform nach § 126b BGB benötigen die Unternehmen weder ein Signaturgerät noch ein Softwarezertifikat. Hier genügt das Hochladen der entsprechenden Dokumente über das zur Verfügung gestellte Bietertool des Vergabemarktplatzes NRW.
Mit der elektronischen Einreichung gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Bei der Abgabe in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen.
Das elektronische Angebot wird vom System gesichert (verschlossen) bis zum Ende der Angebotsfrist im virtuellen Projektraum verwahrt.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots, das in Textform, mit fortgeschrittener elektronischer bzw. qualifizierter elektronischer Signatur abgegeben wurde, sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW).
Ihre Ansprechpersonen
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