- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Straßenverkehrsbehörde
Verkehrslenkende Maßnahmen, Baustelleneinrichtung auf öffentlichen Flächen, Ausnahmegenehmigungen nach der StVO
4.5 Verkehrslenkung
Montag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
- strassenverkehrsbehoerde@luenen.de
Verkehrslenkungsmaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen gemäß StVO
Die Abteilung Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung erteilt Ausnahmegenehmigungen, Anordnungen von Verkehrszeichen und -einrichtungen und innerörtliche Hinweise zu öffentlichen und privaten Einrichtungen gemäß der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes.
► Weitere Informationen zu Verkehrslenkungsmaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen
-
Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone in der Stadt Lünen gemäß § 46 StVO
-
Behindertenparkplatz, Einrichtung
Antrag auf Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen gemäß § 45 StVO
-
Haltverbotszone, Einrichtung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Einrichtung einer Haltverbotszone für Wohnungsumzug, Möbellieferung, usw.
-
Helm- und Gurtbefreiung, Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes und zum Tragen eines Schutzhelmes gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO
-
Transporte Sonntags, Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO) sowie nach § 1 der Ferienreiseverordnung
-
Veranstaltung/Umzug/Marsch/Sponsorenlauf, Erlaubnis zur Durchführung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer/s Veranstaltung/Umzugs/Marsches/Sponsorenlaufes gemäß § 29 StVO
-
Verkehrsregelnde Maßnahmen (Baustellen), Anordnung
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO im Stadtgebiet Lünen (Baustellen)
-
Vereinfachtes Anordnungsverfahren im Rahmen der Jahresgenehmigung
Antrag auf Vereinfachtes Anordnungsverfahren "Jahresgenehmigung" zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen gem. § 45 Abs. 6 StVO
Ihre Ansprechperson
Zentrale Kontaktdaten
Raum: 236-237, 2. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |