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Vorläufiger Reisepass

Sprechblase: Wer spart mir Zeit? Mein Lünen! Termin im Bürgerbüro vereinbaren

 

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Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument. Vorläufige Reisepässe werden jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert.

Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch das Bürgerbüro findet nicht statt.

 

Grundsätzlich sind reguläre Reisepässe auszustellen.

Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn der vorläufige Reisepass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Reisepasses im Express-Verfahren nicht mehr möglich ist.

 

Ein vorläufiger Reisepass muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein.

Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Reisepass vom Betroffenen selbst beantragt werden. Falls vorher noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, muss bei Antragsstellung ein Identitätszeuge (z. B. die Eltern) anwesend sein.

Vorläufige Reisepässe werden im Bürgerbüro bei Antragsstellung sofort ausgestellt.

Ein vorläufiger Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.

26,00 €

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Reiseunterlagen)
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten im Haushalt (bei Beantragung für Minderjährige)
  • Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige)
  • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Nachweis der zukünftigen Namensführung (bei Beantragung vor einer Eheschließung)

Wir empfehlen Ihnen Ihr Familienbuch zur Beantragung mitzubringen.

Reisepass Pass Passport vorläufig

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