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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Wer denkt schon - wenn es ihm gut geht - daran, dass sich alles von heute auf  morgen ändern könnte? - Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können Sie in eine Situation bringen, in der Ihnen selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist, sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, und Sie deshalb auf die Hilfe und Mitwirkung anderer Menschen angewiesen sind. Für diesen Ausnahmefall können Sie Vorsorge treffen:


Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem Menschen, dem Sie Ihr volles Vertrauen entgegenbringen, das Recht, für Sie Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich oder Ihrem Vermögensbereich zu treffen, wenn Sie es selber nicht mehr können. Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter ist dadurch im Notfall sofort handlungsfähig.

Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre eigenen Wünsche für eine medizinische Behandlung festlegen, falls Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, sich eine Meinung zum Verfahren zu bilden und Ihren Willen zu äußern. Die Patientenverfügung sollte alle zwei Jahre durch erneute Unterschrift aktualisiert werden.

Sofern Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, mit der Betreuungsverfügung eine Person vorzuschlagen, die durch das Amtsgericht / Vormundschaftsgericht als Ihre Betreuerin oder Betreuer ernannt werden soll, wenn der Notfall eingetreten ist. 

Weiter unten bieten wir Ihnen Muster der drei erläuterten „Vorsorgemöglichkeiten", die sich eng an den vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Empfehlungen orientieren (www.bmj.de), zum Download an. Die Vorlagen können Ihnen als Denkanstoß und Grundlage für Ihre eigene Erklärung/en dienen. Dabei steht es Ihnen natürlich frei, Änderungen entsprechend Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen vorzunehmen.

Sie haben die Möglichkeit, die Unterschrift/en Ihrer ausgefüllte/n Vorsorgevollmacht/en
zu einem vereinbarten Termin bei der Betreuungsstelle der Stadt Lünen beglaubigen zu lassen.

Zur Beglaubigung legen Sie bitte den/die Personalausweis/e vor.

Die Beglaubigungsgebühr beträgt pro Vorsorgevollmacht 10 € .

Weitere Informationen und eine allgemeine Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - keine Rechtsberatung - erhalten Sie ebenfalls bei der Betreuungsstelle der Stadt Lünen (Dezernat Jugend, Bürgerservice und Soziales) im Rathaus, Erdgeschoss, Raum 28 - 30.

Eine inhaltliche Beratung zur Patientenverfügung wird seitens der Betreuungsstelle nicht durchgeführt.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Betreuungssstelle, Vormundschaft,

Ihre Ansprechpersonen

Rathaus
Raum: 29, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: ---
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Betreuungsstelle, Buchstaben Hj - N
Rathaus
Raum: 30, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: ---
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Rathaus
Raum: 31, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: ---
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr