- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Torsten
Schneider
Werbeanlagen / Abgeschlossenheitsbescheinigungen / Ordnungsbehördliche Verfahren
4.3 Bauordnung
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr*
Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr*
Freitext
*und nach individueller Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
- torsten.schneider.43@luenen.de
Werbeanlagen
Für das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Ändern einer Werbeanlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:
- Bauantragsformular
- Flurkarte, Deutsche Grundkarte
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung
- Ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage
- Angaben über die veranschlagten (geschätzten) Herstellungskosten
- Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)
- Baugesetzbuch
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Ihre Ansprechperson
Raum: 324.1, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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Donnerstag: | 8:00 - 16:00 Uhr* |
*und nach individueller Vereinbarung
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Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr