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Werbeanlagen

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Für das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Ändern einer Werbeanlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:

  • Bauantragsformular
  • Flurkarte, Deutsche Grundkarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage
  • Angaben über die veranschlagten (geschätzten) Herstellungskosten
  • Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)
  • Baugesetzbuch
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Baugenehmigung, Werbung,

Ihre Ansprechperson

Werbeanlagen / Abgeschlossenheitsbescheinigungen / Ordnungsbehördliche Verfahren
Technisches Rathaus
Raum: 324.1, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:8:00 - 16:00 Uhr*
Donnerstag:8:00 - 16:00 Uhr*

*und nach individueller Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr