- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 144532Lünen
Barbara
Hirsch
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbindung
1.6 Wohnen und Soziales - Wohngeldstelle
Montag
8:00 - 12:30 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 - 12:30 Uhr
- Barbara.Hirsch.16@luenen.de
Doris
Lux
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbindung
1.6 Wohnen und Soziales - Wohngeldstelle
Montag
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8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr
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geschlossen
Donnerstag
8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
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- doris.lux.16@luenen.de
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 144532Lünen
Julia
Stommer
Teamleiterin Wohngeld
1.6 Wohnen und Soziales - Wohngeldstelle
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geschlossen
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8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr
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8:00 - 12:30 Uhr
- julia.stommer.16@luenen.de
Barbara
Hirsch
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbindung
1.6 Wohnen und Soziales - Wohngeldstelle
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Doris
Lux
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbindung
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Wohnberechtigungsscheine
Für einige Wohnungen wird ein "WBS" benötigt. WBS steht für Wohnberechtigungsschein. Diese Wohnungen sind öffentlich gefördert. Das bedeutet, dass für den Bau dieser Wohnungen Fördermittel (Steuergelder) genutzt werden und im Gegenzug die Miethöhe festgeschrieben wurde und diese Wohnung eben nur an Personen vermietet werden darf, die einen WBS bekommen können.
Es gibt einen allgemeinen WBS, den Sie sich ausstellen lassen sollten, wenn Sie noch keine bestimmte Wohnung im Auge haben, sich aber auf dem Wohnungsmarkt umsehen wollen. Einen gezielten WBS können Sie sich ausstellen lassen, wenn Sie bereits eine Wohnung gefunden haben und dem Vermieter die Berechtigung nachweisen müssen, in die neue Wohnung einzuziehen.
Für geförderte Wohnungen sind bestimmte Wohnungsgrößen vorgeschrieben:
- 1 Person 50 m²
- 2 Person 65 m²
- 3 Person 80 m²
Für jede weitere Person werden 15 m² berücksichtigt. Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Einkommensgrenzen
Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen | Erwerbsbeteiligung | Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) | Bruttoeinkommen* |
1 | Berufstätige | 20.420 Euro | 32.910 Euro |
| Rentner | 20.420 Euro | 23.310 Euro |
| Erwerbslose | 20.420 Euro | 20.420 Euro |
2 | Berufstätige | 24.600 Euro | 43.440 Euro |
| Rentner | 24.600 Euro | 32.060 Euro |
| Erwerbslose | 24.600 Euro | 24.600 Euro |
3 Ehepaar mit 1 Kind | Erwerbstätige | 31.000 Euro | 49.440 Euro |
| Erwerbslose | 31.000 Euro | 31.000 Euro |
4 Ehepaar mit 2 Kindern | Erwerbstätige | 37.400 Euro | 59.440 Euro |
| Erwerbslose | 37.400 Euro | 37.400 Euro |
* Die genannten Brutto-Beträge sind unverbindliche Rechenbeispiele, teilweise können bei einer genauen Berechnung erhebliche Unterschiede auftreten. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.
Die Gebühren für die Ausstellung eines WBS betragen - je nach Art - 10,00 oder 30,00 €.
u. a. Verdienstbescheinigungen, Bescheinigungen über den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Welche Unterlagen darüber hinaus vorgelegt werden müssen, hängt sehr stark von der Art des Einzelfalls ab.
Nehmen Sie daher vorab tel. Kontakt mit dem /der zuständigen MitarbeiterIn auf. Dort wird Ihnen dann gleich gesagt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Ihre Ansprechpersonen
Raum: 314, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tag | |
---|---|
Montag: | 8:00 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 8:00 - 12:30 Uhr |
Raum: 303, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tag | |
---|---|
Montag: | 8:00 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 8:00 - 12:30 Uhr |
Raum: 304, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tag | |
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Montag: | 8:00 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 8:00 - 12:30 Uhr |