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Wohngeld

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Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Bei geringen Einkünften kann zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld gewährt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter:innen einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer:in ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen.

Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozial- oder Grundsicherungsleistungen sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, da deren Wohngeldanspruch bei der Berechnung der Höhe des Leistungsbezuges schon berücksichtigt worden ist.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Online-Antrag

Das Wohngeld wird nur gewährt, wenn Sie einen Antrag stellen. Ihren Wohngeldanspruch können Sie hier anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen:
Zur Wohngeld-Antragstellung-Online (Mietzuschuss, Lastenzuschuss etc.)
Die Wohngeldberechnung erfolgt dort ohne weitere Prüfung auf Basis Ihrer Angaben, das Ergebnis ist unverbindlich. Wenn Sie einen Wohngeldantrag stellen kann sich nach Prüfung Ihrer Angaben ein anderer Betrag ergeben. Im Anschluss an die Probeberechnung haben Sie die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen.

Sie können den Antrag selbstverständlich auch persönlich bei der Abteilung Wohnen und Soziales stellen. Es ist in jedem Fall ein Online-Antrag oder ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Ihre Ansprechperson finden Sie auf dieser Seite.

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Sie benötigen in jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder vergleichbaren Lichtbildausweis, den Mietvertrag und Einkommensnachweise. Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis, bringen Sie bitte auch diesen mit.  Wichtig:  Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen von Ihnen verlangt werden. Die Mitarbeiter:innen der Abteilung Wohnen und Soziales können Sie gleich beim Abholen des Antrags zu den benötigten Unterlagen beraten. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen können sich Sie sich zur Vermeidung langer Wartezeiten gerne vorab telefonisch oder per E-Mail mit der Sachbearbeitung in Verbindung setzen.

Nach Vollständigkeit der Unterlagen bis zu 8 Wochen.

Wohngeld-Plus-Gesetz
(Wohngeldverordnung im Anhang)

 

Wohngeld, Mietzuschuss, Lastenzuschuss,
Mietzuschuss
Lastenzuschuss

Ihre Ansprechpersonen

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Mietzuschuss OM - SO, Rechnungsstelle
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Mietzuschuss SP- Z, Lastenzuschuss KE - Z, außer freitags
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