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Wohnungslosenhilfe

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Die Beseitigung von Obdachlosigkeit stellt eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr dar. Damit es gar nicht erst zu einer Räumung, bzw. Obdachlosigkeit kommt, bietet die Stadt Lünen kostenlose Beratungen an.

Bei Wohnungsverlust, z. B. aufgrund einer Zwangsräumung, ist es die Aufgabe der Ordnungsbehörde zu verhindern, dass Personen obdachlos werden. Um von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen vorübergehend eine Bleibe zu geben, hält die Stadt Lünen in einer speziellen Unterkunft mehrere einfache Wohnungen vor, die für Bedürftige zur Verfügung stehen. Alleinstehende, männliche Obdachlose können diese Unterkunft auch für einzelne Nächte benutzen. Übernachtungsscheine hierzu sind der Abteilung Soziale Grundsicherung. Nach Dienstschluss der Stadtverwaltung stellt die Polizeiinspektion Lünen Übernachtunsgscheine aus.

Speziell für obdachlose, alleinstehende Frauen betreibt das Frauenforum Unna die Übernachtungsstelle "FrauenRäume". Das Frauenforum bietet darüber hinaus Beratung und Unterstützung für Frauen in schwierigen Lebenslagen, auch wenn Sie noch nicht obdachlos sind. 

Die Betreuung alleinstehender, männlicher Obdachloser wird in Lünen vom Verein "Dach über dem Kopf" in der Zeit von 18.00 Uhr bis 09.00 Uhr, Telefon 02306 41711 sowie der Diakoniestation Lünen Telefon 02306 2035012 wahrgenommen.

Weitere Hilfsangebote stellt das Diakonische Werk zur Vefügung.

Benutzungsgebühren Obdachlosenunterkunft Stadt Lünen:

  • Übernachtungsstelle: 2,05 EUR pro Nacht
  • Für alle anderen Unterkünfte (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) gilt die Benutzungs- und Gebührensatzung für Geflüchtete und Wohnungslose der Stadt Lünen

§ 14 Ordnungsbehördengesetz NRW

Obdachlos, Wohnungshilfe, Penner, Platte, Übernachtungsstelle, Übernachtungsschein
Obdachlosigkeit

Ihre Ansprechpersonen

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Raum: 302, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
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Tag
Montag:8:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr
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