Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Leitung
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Anfahrt
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist der Fachdienst im Jugendamt für die rechtliche und finanzielle Umsetzung von Leistungen nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch). Leistungen nach dem SGB VIII sind insbesondere Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Die Beratung und Antragstellung hierfür erfolgt bei den zuständigen Fachkräften in der Abteilung Jugendhilfe und Förderung. Nach Feststellung des pädagogischen Bedarfes und der geeigneten Hilfe, erfolgt die Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, die Bescheiderstellung und die Abrechnung der gewährten Hilfen durch die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Außerdem gehört es zu den Aufgaben der WJH Kostenbeitragspflichten zu prüfen und hierfür die wirtschaftlichen Verhältnisse von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen festzustellen.
Frau Lackert
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Geschäftsverteilungsplan
Stand: siehe Dateiname