6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ei- nen Erörterungstermin durch. Die Erörterung findet vom 16. bis 18. Juni 2009 in der Stadthalle Waltrop, Raiffei- senplatz 1, 45731 Waltrop, statt. In dem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnah- men erörtert [...] ist eine Verlängerung der Erörterung über 16.00 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung auch zu einem späteren Termin fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann Zuhörer, insbesondere die Presse zulassen, wenn kein Verfahrensteilnehmer bzw. Teilnah- [...] fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden durch die Be- zirksregierung Münster gesondert benachrichtigt. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestel- lung entstehen, werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne
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Letzte Änderung: 13.09.2019