der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44534 Lünen, Zimmer 205, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können. Auf die Bekanntmachung über [...] vom Tausend der Wahlberechtigten des Wahlgebiets, mindestens 5, höchstens 100, vgl. § 16 Abs. 1 Satz 3 KWahlG. 4) Soweit es bei dem häufig genannten Termin für die Kommunalwahlen, dem 07. Juni 2009 bleibt, ist der 48. Tag vor der Wahl der 20. April 2009. Der konkrete Tag der Kommunalwahlen ist abhängig
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Letzte Änderung: 13.09.2019