Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 die Offen- legung des Bebauungsplanes Lünen Nr. 201 „Lippewohnpark“ beschlossen. Das Plangebiet liegt nördlich der Lippe in der Gemarkung Lünen, Flur 1. Der räumliche Gel- tungsbereich umfasst ca. 1,35 ha und wird folgendermaßen
07.2016 die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Lünen (Parkgebührenordnung) vom 03.11.2008 in der Fassung der 3. Änderung beschlossen: § 1 (1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufs eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig
Wirtschaft vorhält. Auch die Lüner Stadtverwaltung ist sich ihrer wichtigen Rolle als Arbeitgeber und Ausbilder bewusst. Und so habe ich mich dazu entschlossen, kurzfristig eine Ausbildungsinitiative zu starten und zwei zusätzliche Auszubildende einzustellen, die Verwaltungsfachangestellte werden wollen
Jahr 2014) auf 6.905 (in 2015) zurückgegangen. Das sind immer noch 6.905 Straftaten zu viel. Diese Zahlen der Dortmunder Polizeibehörde, der Lünen angeschlossen ist, beinhalten u.a. Delikte im Bereich der Gewalt- und Straßenkriminalität (30 in 2014, 26 in 2015), der Sexualdelikte (35 in 2014, 24 in 2015)
07.07.2016 beschlossenen Flächennutzungsplan (11. Änderung) hat die Bezirksregierung Arnsberg mit Datum vom 26.09.2016 genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: Genehmigung Gemäß § 6 des Baugesetzbuches genehmige ich hiermit die von dem Rat der Stadt Lünen am 07.07.2016 beschlossene 11. Änderung [...] Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigung: „Gemäß § 6 des Baugesetzbuches genehmige ich hiermit die von dem Rat der Stadt Lünen am 07.07.2016 beschlossene 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Bergstraße / Kupfer- straße“. Arnsberg, 26.09.2016 Bezirksregierung Arnsberg 35.2.1-1.4-UN-5/16“ 167 wird
Westgrenze der Lanstroper Straße, Flurstück 580. Plangebietsabgrenzung 179 Bekanntmachungsanordnung Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossene Offenlegungsbeschluss für den Bebauungsplan Lünen Nr. 219 „Horstmar/ Querstraße“ wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht: d) Der Ausschuss für [...] Lünen- Horstmar / Querstraße. Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 19.4.2016 be- schlossen, die Satzung der Stadt Lünen über örtliche Bauvorschriften zur äußeren Ge- staltung von Anlagen im Bereich der Bergarbeitersiedlung in Lünen Horstmar/ [...] Lünen- Horstmar/ Querstraße. Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 28.6.2016 be- schlossen, die Satzung der Stadt Lünen über die Erhaltung baulicher Anlagen im Bereich der Bergarbeitersiedlung in Lünen Horstmar/ Querstraße zu neu zu fassen
2316, 2498 und 2499 im östlichen Bereich. Plangebietsabgrenzung 186 Bekanntmachungsanordnung Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossene Offenlegungsbeschluss für den Bebauungsplan Lünen Nr. 220 „Bergkampstraße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: d) Der Ausschuss für Stadte
entscheiden, ob die Klage der Stadt gegen eine Forensik zurückgenommen wird. Erinnern wir uns: In der Ratssitzung am 26. April 2014 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt gegen den Plan des Landes-Gesundheitsministeriums, in Lünen eine forensische Klinik zu errichten, klagen soll. Die Klageschrift wurde
Wüstenknapp“ Der Umlegungsausschuss der Stadt Lünen hat mit nachstehendem Änderungsbeschluss vom 08.11.2016 die Verkleinerung des Umlegungsgebietes beschlossen. Dieser Änderungsbeschluss wird gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch hiermit öffentlich bekanntgemacht: Das Umlegungsverfahren XX „Am Wüstenknapp“ soll [...] Grundbuchblatt Nummer 4752 Den Eheleuten Göpfert werden die in der Anlage 3 gelb eingefärbten Flurstücke zugeteilt. Diese Flurstücke wurden voll erschlossen in die Umlegung eingebracht. Der Zuteilungswert entspricht dem Einwurfswert laut Beschluss des Umlegungsausschusses vom 01.12.2015. Es sind somit
SGV NRW 610), jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Lünen in seiner Sitzung am 15.12.2016 folgende 8. Änderungssatzung beschlossen: § 1 § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen erhält folgende neue Fassung: Die Jahresgebühr beträgt für die
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