Ausstattung) Gespräche mit Eigentümern laufen Maßnahme wird fokussiert betrachtet, um zeitnahe Umsetzung zu realisieren Einrichtung durch Politik beschlossen Mittel in Höhe von 20.000 € Umsetzung und Betreuung durch den Fachbereich Jugend. Hilfen und Förderung 31.08.2017 Seite 9 | StadtGartenQuartier
ng der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange) an. Bekanntmachungsanordnung Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 28.06.2016 beschlossene 8. Änderung des Bebauungsplanes Lünen Nr. 31 „Innenstadt-Marktplatz“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
bestehenden planungsrechtlichen Situation in abseh- barer Zeit bebaut werden können. Dies entspricht den Zielen des 2013 vom Rat der Stadt Lünen beschlossenen nachhaltigen Wohn- flächenmanagements. Danach sollen innerörtliche Entwicklungspotentiale mobilisiert und das urbane Wohnen in der Innenstadt und
(Wahlamt) die Briefwahlunterlagen be- schaffen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Er/Sie muss seinen/ihren Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so recht- zeitig dem (Ober-)Bürgermeister / der (Ober-)Bürgermeisterin übersenden, dass
buch (BauGB) zum Bebauungsplan Lünen Nr. 220 „Bergkampstraße“ Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 20.9.2016 be- schlossen, den Bebauungsplan Lünen Nr. 220 „Bergkampstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Durch die Planung soll die Möglichkeit für eine ergänzende
sen, d. h. alle Behältnisse, die aus Glas hergestellt sind (wie z. B. Gläser und Flaschen) in dem unter Ziffer 3 definierten Bereich außerhalb geschlossener Räume verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten Außenausschankflächen vor den Schank und Speisewirtschaften „Extrablatt“
vom 21.10.1969 (GV.NRW S. 712), zuletzt geändert am 15.12.2016 (GV.NRW S. 1150) hat der Rat der Stadt Lünen am 14.12.2017 folgende Gebührensatzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtungen (1) Die Stadt Lünen unterhält zur vorübergehenden Unterbringung a) von ausländischen Flüchtlingen gem. § 2 des Gesetzes [...] Satzung oder c) bei Standortveränderungen der Unterkünfte oder d) wenn die Belegungsdichte verändert werden soll oder e) wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist oder f) wenn trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung keine ausreichenden Bemühungen zur aktiven Wohnungssuche vorliegen oder g) wenn [...] SGV NRW 610), jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Lünen in seiner Sitzung am 14.12.2017 folgende 9. Änderungssatzung beschlossen: § 1 § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen erhält folgende neue Fassung: Die Jahresgebühr beträgt für die
Hausaufgaben gemacht und hat einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der am 9. Februar im Ausschuss für Bildung und Sport und am 2. März im Rat beraten und beschlossen werden soll. Dieser Ratsbeschluss über den Maßnahmenkatalog ist die Voraussetzung dafür, dass wir das Geld erhalten. Es ist eine Binsenweisheit,
nicht mehr ausgeben darf, als man in der Kasse hat. Den aktuellen Haushalt hat die Stadt mit einer "schwarzen Zahl" in Höhe von 1,13 Millionen Euro beschlossen. Diesen Etat können wir jetzt bei der Bezirksregierung Arnsberg vorlegen. Nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterliegen wir dann für
können Aufgaben nicht schnell genug erledigen und müssen feststellen, dass ganze Abteilungen überlastet sind. Der von der Politik jetzt aktuell beschlossene Stellenplan beinhaltet für die Kernverwaltung - also ohne die Stadt-Töchter - 787 Stellen und damit 20 Stellen mehr als noch vor einem Jahr. Das
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