sausschuss zu bilden. (3) Wahlberechtigt sind 1. Ausländer, 2. Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 1. 16 [...] die Wahlberechtigung zu führen. (4) Nicht wahlberechtigt sind 1. Ausländer, a) auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet, b) die Asylbewerber sind, 2. Deutsche, die nicht von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 erfasst sind. (5) Wählbar sind mit Vollendung des [...] leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW): Integration (1) In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. In einer Gemeinde, in der mindestens 2.000 ausländische Einwohner
Letzte Änderung: 20.07.2020