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Gesamtabschluss der Stadt Lünen zum 31.12.2021

Der Gesamtabschluss der Stadt Lünen 2021 wurde mit dem Amtsblatt Nr. 01/2024 vom 15.01.2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften bekanntgemacht:

Jahresabschluss 2022

Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Entlastung des Bürgermeisters hinsichtlich der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 beschlossen.

Des Weiteren hat der Rat beschlossen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 10.100.489,00 € zunächst mit dem "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus Vorjahren in Höhe von 6.839.984,78 € verrechnet wird; dieser reduziert sich nach Berücksichtigung der Verrechnungen gem. §§ 43 Abs. 3 und § 58 Abs. 2 KomHVO auf 0,00 €. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 3.260.504,22 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Jahresabschluss der Stadt Lünen zum 31.12.2022 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 S. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Haushaltsplan-Entwurf 2024

Der Haushaltsplan-Entwurf 2024 wurde den Ratsmitgliedern in der Sitzung am 14.12.2023 zugeleitet.

Die Stadt Lünen hat gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) Teilpläne nach örtlichen Verantwortungsbereichen aufgestellt. Für jedes Dezernat wurde jeweils ein separates Haushaltsbuch erstellt. Im Hauptband sind ein Inhaltsverzeichnis, die Haushaltssatzung, der Vorbericht sowie alle Anlagen zusammengefasst.

Den Haushaltsplan-Entwurf finden Sie im Ratsinfo-System oder unter dem Kurzlink www.luenen.de/haushaltsplanentwurf-2024